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CC care aktiv unterstützt Corona-Richtlinien im Entlassmanagement

Montag, 20. April 2020

Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) des deut­schen Gesund­heits­we­sens hat neue, zeit­lich begrenzte Sonder­re­ge­lun­gen zum Entlass­ma­nage­ment im Zusam­men­hang mit der COVID-19-Pandemie verab­schie­det. Sie besagt, dass zunächst bis zum 31. Mai 2020 bei der Rezep­tie­ren im Rahmen der Entlas­sung sowohl größere Verpa­ckungs­ein­hei­ten als auch mehrere Verpa­ckun­gen gleich­zei­tig verschrie­ben werden und Versorgungs-Verordnungen bis zu einem Zeit­raum von 14 Tagen ausge­stellt werden.

Wir begrü­ßen diese kontakt­re­du­zie­ren­den Maßnah­men ausdrück­lich und haben sie sofort in die Praxis umge­setzt. Pati­en­ten­si­cher­heit ist für uns heute mehr denn je das oberste Gebot.

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